Wenn Sie uns als möglichen Dienstleister für einen geplanten Immobilienverkauf empfehlen, sichern wir Ihnen eine Tippgeberprovision in Abhängigkeit des Auftragsvolumens zu.
Voraussetzung zur Auszahlung der Geldprämie ist der Abschluss eines Maklervertrages mit dem von Ihnen geworbenen Immobilieneigentümer.
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